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BVfK-Wochenendticker 18. April 2020

kompetent - kritisch – konstruktiv


*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Im Blindflug durch das Auge des Orkans

Die Zeit undifferenzierter Radikalmaßnahmen sollte vorbei sein

Kfz-Handel ab Montag in fast allen Bundesländern wieder möglich – Nur Bayern zieht nicht mit

Schutzmaßnahmen durch Autohändler konkret

Stuttgart schafft seinen Feinstaub-Alarm ab - Kritik an Diesel-Verboten wächst

Nadelöhr Zulassungsstellen. Breitschwert fordert: Online-Zulassung soll Probleme lösen

Autoverkauf in der Gin-Bar

CarGurus gibt auf - Geschäftsaktivitäten in Deutschland eingestellt

Classicbid: Virtuelle Saisoneröffnung am 25. April 2020

Schutzmaßnahmen durch Autohändler konkret

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wenn sich ein Volk, dem seine wichtigsten Grundrechte genommen werden, dennoch gehorsam hinter seine Regierenden einreiht, auch wenn diese im Grunde genommen gerade im Blindflug durch das Auge des Orkans jagen, dann ist das ein Zeichen besonders großen Vertrauens in unserer Politikerinnen und Politiker.

Es ist wohltuend zu erleben, wie ein Land zusammensteht und von fast allen, die publizieren und öffentliche Ämter bekleiden, ein Kurs zur Bewältigung einer großen Krise getragen wird, der nicht alternativlos ist. Es ist ein Kurs, der in Anbetracht der Tatsache, dass es für eine solche Situation keinen Masterplan gibt und man im Grunde alles unternehmen muss, um Virenübertragung zu vermeiden, zumindest zu Beginn nicht differenzieren kann, in welcher Umgebung wohl die größeren Gefahren bestehen.

Inzwischen sind wir allerdings um die medizinischen Erkenntnisse reicher, die in vier Wochen Teil-Quarantäne von 80 Millionen Menschen gewonnen wurden. Das führt zu einer vom BVfK von Beginn an geforderten Differenzierung. So hat man unter anderem inzwischen richtigerweise erkannt, dass Autohandelsgeschäfte, insbesondere bei Beachtung spezieller Hygienemaßnahmen, keine Orte besonderen Infektionsrisikos sind und daher alle Autohändler am kommenden Montag wieder ihre Geschäft öffnen dürfen.

So wurden jedenfalls die Aussagen der Kanzlerin in ihrer jüngsten Pressekonferenz vom vergangenen Mittwoch allgemein verstanden. Doch leider dauerte es keine 24 Stunden, bis die Freude über das Ende der Durststrecke für einige unserer Kollegen getrübt wurde, denn in Bayern gilt das Geschäftsverbot für Autohändler eine Woche länger.

Das ist schon mehr als speziell, denn die Zeit undifferenzierter und wenn überhaupt nur unzureichend begründeter Radikalmaßnahmen sollte inzwischen vorbei sein. Wer jetzt, vorübergehend mit einer Macht ausgestattet, über die sonst nur Diktatoren verfügen, nach Gutsherrenart über das Schicksal von Unternehmen entscheidet, verspielt das gerade zurückgewonnene Vertrauen der Menschen in die Politik.

Da zu bezweifeln ist, dass Herr Söder diese Zeilen liest und wenn doch, dass ihn diese zum Umdenken bewegen, bleibt heute nichts anderes, als der Wunsch besonders an unsere bayerischen Autohändler-Kollegen:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

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Feedback gerne an: vorstand@bvfk.de

Kfz-Handel ab Montag in fast allen Bundesländern wieder möglich – Nur Bayern zieht nicht mit

In unserer gestrigen Mitgliederinfo hatten wir darüber berichtet, dass der Handel mit Kraftfahrzeugen ab dem 20.04.2020 auch stationär wieder betrieben werden darf. Darauf hatten sich zuvor Bund und Länder geeinigt, ohne jedoch ein konkretes Startdatum im nunmehr erlassenen Beschluss festzuhalten (hier einsehbar). Unter Ziffer 10 heißt es dort lediglich:

„Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen wieder öffnen:
- alle Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche
- sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen“

Da die in den bisherigen Beschlüssen von Bund und Ländern fixierte Anordnung der Schließung von Geschäften des Einzelhandels vorerst bis zum 19. April gelten soll, lässt sich aus dem Beschluss vom 15. April allerdings ableiten, dass Kfz-Händler ihre Tore ab dem 20. April wieder öffnen dürfen.

Vorsicht: In Bayern gelten andere Regeln
Grundsätzlich können die Länder individuelle Verordnungen erlassen, um die Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos orientiert an den jeweiligen Begebenheiten festzulegen. Hiervon hat nun auch die bayrische Landesregierung Gebrauch gemacht und beschlossen, dass vorerst nur Baumärkte, Gartencenter und Gärtnereien ab dem 20. April öffnen dürfen. Für den Autohandel soll es erst am 27. April wieder losgehen!

Auch wenn Bayern von der Corona-Krise mit am stärksten betroffen war und dort wohl die bislang höchste Infektionsrate zu beobachten ist, bleibt nach wie vor unverständlich, weshalb das Gesundheitsrisiko in einem Bau- oder Gartenmarkt geringer ausfallen sollte. Allein der wesentlich höhere Publikumsandrang und die unvermeidliche Entstehung von Warteschlangen lassen Autohäuser, die in der Regel von nur wenigen Personen gleichzeitig betreten werden und meist auch kleinere Ladenflächen als Baumärkte aufweisen, deutlich risikoärmer erscheinen.

Unter Gleichbehandlungsgrundsätzen darf die Entscheidung des bayrischen Ministeriums sicherlich hinterfragt werden. Auch dürfte der Beschluss, auf den sich bekanntermaßen Bund und aller Länder geeinigt haben, auch ohne konkrete Datumsnennung so zu verstehen sein, dass eine Geschäftsöffnung ab dem 20. April möglich ist. Allerdings ist es Sache der Länder, anhand des Beschlossenen entsprechende Verordnungen unter Berücksichtigung der landesspezifischen Begebenheiten zu erlassen. Eine Abweichung dürfte daher nach vorsichtiger Prognose zwar für viele unverständlich, aber möglich sein.

NRW nimmt Stellung auf Anfrage des BVfK zu Hygienemaßnahmen und Auflagen
Die Öffnung von Autohäusern soll laut Beschluss nur unter Beachtung von Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erlaubt sein. NRW hat seine CoronaSchVO inzwischen entsprechend abgeändert, sodass es in § 5 Abs. 1 Nr. 6 nun heißt:
Zulässig bleiben der Betrieb von […]
6. […] Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels

Die Verordnung tritt am 20. April in Kraft. Es ist daher angeraten, sich auf der Homepage des jeweiligen Landesministeriums zu erkundigen.

So sieht es auch das zuständige Landesministerium in NRW. Hinsichtlich der Schutz- und Hygienemaßnahmen wir auf § 5 Abs. 4 verwiesen, wonach die Informationen der Mitgliederinfo vom 16.04.2020 (hier abrufbar) gelten. Wie die Maßnahmen konkret umzusetzen seien, könne jedoch, so das Ministerium, nicht pauschal beantwortet werden. Es handle sich um Ermessensentscheidungen im Einzelfall, die jeder Geschäftsinhaber zu treffen habe, um die Vorgaben und Zielsetzungen der CoronaSchVO umzusetzen. Jedem Geschäftsinhaber sei zu empfehlen, beim zuständigen Ordnungsamt nachzufragen, ob die Kommune vorgaben mache (zur Zuständigkeit siehe ebenfalls gestrige Mitgliederinfo).

Zur im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Ersteinschätzung der BVfK-Rechtsabteilung geht´s hier: > Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:
> BVfK-Vertragsformulare > Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle > FAQs-BVfK-Rechtsfragen
> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht > Liste der BVfK-Vertragsanwälte

Schutzmaßnahmen durch Autohändler konkret:

  • Vergewissern Sie sich zunächst auf den Internetseite Ihrer Landesregierung, ob und in welchem Umfang die CoronaSchVO aktualisiert wurde.
  • Vergewissern Sie sich am Wochenende, spätestens Montag vor Geschäftsöffnung noch einmal auf den Internetseiten Ihrer Kommune, ob etwaige Sonderreglungen erlassen wurden.
  • Macht Ihre Kommune keine individuellen Vorgaben, haben Sie demnach sicherzustellen, dass Sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um ausreichende Hygiene, eine Zutrittssteuerung, die Vermeidung von Warteschlagen und die Einhaltung des Mindestabstands zu gewährleisten. Außerdem darf sich nur eine Person pro m² im Geschäft aufhalten.
  • Es ist zu empfehlen, entsprechende Markierungen im Abstand von 1,5 Metern in Wartebereichen vorzunehmen. Darüber hinaus sollten Spender mit Desinfektionsmittel aufgestellt und bestenfalls Verhaltenshinweise ausgehängt werden. Kontrollieren Sie, wie viele Personen sich gleichzeitig in den Räumlichkeiten aufhalten und hängen Sie Hinweise im Eingangsbereich auf, die auf die Zugangsbeschränkung hinweisen (1 Person / 10 m²).

Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Eine Übersicht aller Informationen für BVfK-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Corona-Virus finden Sie hier >>> BVfK-Mitgliederinformationen und Empfehlungen zu Corona-Einschränkungen

Stuttgart schafft seinen Feinstaub-Alarm ab - Kritik an Diesel-Verboten wächst

FOCUS Online berichtet: Der umstrittene Feinstaub-Alarm in Stuttgart wird abgeschafft. Immer mehr Luftmessdaten deuten zudem auf eine mögliche Fehleinschätzung der Behörden bei Diesel-Fahrverboten hin, was Stickoxide betrifft. Erste Politiker fordern die Abschaffung der Fahrverbote. Hier geht´s zum vollständigen Artikel: FOCUS Online: Stuttgart schafft seinen Feinstaub-Alarm ab

Nadelöhr Zulassungsstellen. Breitschwert fordert: Online-Zulassung soll Probleme lösen.

ASP berichtet: Klaus Dieter Breitschwert, Ehrenpräsident des Kfz-Gewerbes Bayern beklagt, die Online-Zulassung, kurz i-Kfz, hätte ab 1. Oktober 2019 die digitale Zeitenwende im Zulassungswesen einläuten können. Doch ein flächendeckendes, funktionierendes System suche man bis dato vergebens. Das rächt sich nun in der Corona-Krise, in der digitale Lösungen Hochkonjunktur haben. Hier geht´s zum vollständigen Artikel: autoservicepraxis: Online-Zulassung vereinfachen und vorantreiben.

Autoverkauf in der Gin-Bar

Autobild - Autos an der Ginbar kaufen-web
Autobild berichtet in seiner Ausgabe vom 16. April 2020: „Autos zu verkaufen ist nicht leicht in diesen Tagen. Fast unmöglich. BMW wirbt hier (noch vor Corona) für seinen virtuellen Show- und Verkaufsraum in Südafrika. 3904 Autos drin, neu oder gebraucht mit Garantie. Botschaft: An der Gin-Bar sitzen und Autos shoppen. Wetten, dass bei uns gerade alle großen Hersteller solche Verkaufskonzepte durchplanen?“ soweit Autobild. Der BVfK meint dazu: ... nicht nur die Hersteller!

CarGurus gibt auf - Geschäftsaktivitäten in Deutschland eingestellt

In einer dem BVfK vorliegenden Mitteilung an die Händler heißt es u.a.: „… da die Corona-Pandemie weiterhin die globale Wirtschaft und die Automobilindustrie tief beeinträchtigt, hat CarGurus die Entscheidung getroffen, unsere Anstrengungen und Investitionen auf unsere Kernmärkte USA, Großbritannien und Kanada zu fokussieren. Dies bedeutet leider, dass wir unsere Geschäftsaktivitäten in Deutschland einstellen werden. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Seit unserem Eintritt in den deutschen Markt konnten wir ein einzigartiges Kauferlebnis und Wertversprechen unseren Händlern bieten. Während wir durch die Corona-Krise navigieren, ist es jedoch wichtig, dass wir unsere Ressourcen auf unsere etablierten Märkte konzentrieren…“

Classicbid: Virtuelle Saisoneröffnung am 25. April 2020

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Die RETRO Messen GmbH informiert: Die Klassik-Saison 2020 steht vor der Tür und trotz aller Widrigkeiten wollen wir mit Ihnen den Start gebührend feiern – denn eines kann uns keiner nehmen: die Liebe zum schönen Automobil! Viele Menschen sind im Homeoffice und machen Videokonferenzen. Warum – so haben sich die Experten von Classicbid gedacht – nicht mal eine besondere Auktion machen... per Live-Stream im Rahmen einer „Virtuellen Saisoneröffnung“ direkt ins Wohnzimmer? Termin: Samstag, den 25.04.2020 ab 14:30 Uhr - Zum Aufruf kommen 20 automobile Klassiker und zusätzlich diverse, außergewöhnliche Automobilia.
Registrieren: https://www.classicbid.de/de/online-auktion-2020-04-25/

Das BVfK-Online-Verkaufstool "Direktkauf-Online" steht – Testphase läuft

BVfK-Autowelt-Onlinekauf-screen-web
Wie bereits im letzten Wochenendticker beschrieben, können seit dieser Woche die ersten BVfK-Händler ihren Kunden den komfortablen und sicheren Gebraucht- und Neuwagenkauf anbieten. Hier das Ergebnis: BVfK-Autowelt: Hier geht´s zu den Online-Direktkaufangeboten

Jetzt Testhändler werden. Hier gibt es alle wichtigen Informationen: >>> Händlerinfo: BVfK-Direktkauf-Online

BVfK-Autowelt – jetzt Fahrzeugbestand freigeben!

Es sind nur wenige Klicks und schon ist Ihr Fahrzeugbestand auf der www.BVfK-Autowelt.de sichtbar. Die Fahrzeuge der Kunden von AUTOSCOUT24 werden automatisch importiert. Man muss nur das Impressum prüfen und freigegeben. Der Rest erfolgt automatisch. >>> "Der Weg zur BVfK-Autowelt".

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Termine

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Der BVfK-Jubiläumskongress findet am 1. Mai 2021 statt!

Der BVfK-Jubiläumskongresses wird nicht am 2. Mai 2020 stattfinden. Der Freie Autohandel wird nun am 1. Mai 2021 tagen und feiern.
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Verschoben:

28. - 29. September 2020 | 13. Deutscher Autorechtstag

Auch der Deutsche Autorechtstag muss auf die Coronasituation Rücksicht nehmen. Er wird daher auf Ende September 2020 verschoben.
allesGute